ab 1. Jänner 2026
Pro Tag / Person Langzeitpflege
€ 185,80
Pro Tag / Person Kurzzeitpflege
€ 170,50
Im Preis
enthalten
Wohnung und VerpflegungBetreuungs- und Pflegeleistungen(wie in der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung § 2 vorgesehen)
Höhe des aktuellen Pflegegeld pro Monat
Pflegestufe 0Pflegestufe 1Pflegestufe 2Pflegestufe 3Pflegestufe 4Pflegestufe 5Pflegestufe 6Pflegestufe 7
0,00 €206,30 €380,30 €592,60€888,50 €1.207,00 €1.685,50€2.214,90 €
Aufgrund § 26 OÖ. Alten- und Pflegeheimverordnung ist der Heimträger berechtigt, einen Pflegezuschlag zu verrechnen:
Grundlage für den zu entrichtenden Pflegezuschlag ist die Einstufung der Heimbe-wohnerin bzw. des Heimbewohners nach dem Bundespflegegeldgesetz.
Der Pflegezuschlag beträgt höchstens:
In den Stufen 1 und 2: den um das nach den Pflegegeldgesetzen jeweils zustehen-de Taschengeld (20 % bzw. 10 % des Betrags der Stufe 3) verminderten Betrag der jeweiligen Stufe.
In den Stufen 3 bis 7: 80 % des Betrages der jeweiligen Stufe.
Sollte noch kein Pflegegeldbescheid vorliegen, ist der Heimträger berechtigt, den Pflegezuschlag vorzuschreiben (siehe O.ö. Alten- und Pflegeheimverordnung § 25).
Wir nehmen gerne Ihren Aufnahmeantrag entgegen (Anmeldung > Aufnahmeantrag > Download). Wird das Zimmer dann benötigt, ist beim Sozialhilfeverband der Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Persönliche Möbel, Bilder und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen Sie gerne mitbringen. Wir bitten um eine vorherige Absprache.
Unser Pflegepersonal kümmert sich gerne um ärztliche Termine und Rezepte und besorgt die benötigten Medikamente oder Hilfsmittel.
Sie bekommen von unserem Haus vorab eine entsprechende Checkliste.
Das kann einige Tage bis zu mehreren Monaten dauern. Die Aufnahme (Reihung) wird vom Sozialhilfeverband nach Prüfung durch die Koordinatorin für Betreuung und Pflege vorgenommen.
Ihre Kleidung wird gekennzeichnet und die Wäscheversorgung wird über uns organisiert.
Sie können Ihre:n Hausarzt:ärztin frei wählen, auch ein Wechsel ist möglich. Die ärztlichen Besuche werden je nach Notwendigkeit angefordert und geplant.
07949 6791
office.rainbach@fradomo.at